Türkei: Verhaftungswelle nach Putschversuch

Nach dem erfolg­lo­sen Putsch­ver­such ver­gan­ge­ne Woche demons­triert die tür­ki­sche Regie­rung nach­drück­lich, dass sie die Gülen-Bewe­gung kom­plett zer­schla­gen will. Nach dem Putsch­ver­such, bei dem min­des­tens 160 Men­schen star­ben und über 2.100 Per­so­nen ver­letzt wur­den, wur­den min­des­tens 2.839 Sol­da­ten ver­haf­tet, unter ihnen auch hoch­ran­gi­ge Mili­tärs. Hin­zu kommt eine bei­spiel­lo­se Ent­las­sungs- und Sus­pen­die­rungs­wel­le im öffent­li­chen Dienst. Bis dato wur­den min­des­tens 2.745 Rich­ter ent­las­sen, 15.000 Mit­ar­bei­ter in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sus­pen­diert, 1.500 Uni­ver­si­täts­de­ka­ne zum Rück­tritt gezwun­gen und die Lizen­zen von 21.000 Pri­vat­schul­leh­rern widerrufen.

Eine der­ar­tig umfas­sen­de Reak­ti­on kaum eine Woche nach einem Putsch­ver­such wirft aller­dings auch Fra­gen auf. Woher kann­te die tür­ki­sche Regie­rung die Namen der­je­ni­gen, die sie ver­haf­ten, ent­las­sen oder sus­pen­die­ren muss­te oder tat sie das ledig­lich auf Ver­dacht? War der tür­ki­sche Prä­si­dent vor­ab von dem bevor­ste­hen­den Putsch unter­rich­tet wor­den und hat­te die Regie­rung Gele­gen­heit, die Ver­haf­tungs­lis­ten vor­zu­be­rei­ten? Es ist aller­dings frag­lich, ob jemals Ant­wor­ten auf die­se Fra­gen gefun­den wer­den. Die Regie­rung wird dies kaum von sich aus beant­wor­ten und das gegen­wär­ti­ge Kli­ma der Repres­si­on lädt eben­falls nicht dazu ein, kri­ti­sche Fra­gen zu stellen.

Beziehungen zu Verbündeten belastet

Die­ses Kli­ma der Repres­si­on ist kaum mit den Grund­sät­zen der Mei­nungs­frei­heit, immer­hin zen­tra­ler Bestand­teil der Men­schen­rech­te, ver­ein­bar. Die Tür­kei muss sich also Kri­tik gefal­len las­sen – doch dar­in liegt auch ein Pro­blem der euro­päi­schen Ver­bün­de­ten der Tür­kei. Als der Putsch­ver­such noch in vol­lem Gan­ge war, war die west­li­che Reak­ti­on dar­auf auf­fal­lend laut­los. Erst als schon über­deut­lich wur­de, dass den Put­schis­ten wahr­schein­lich kein Erfolg beschie­den sein wür­de, äußer­te man Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen mit der Tür­kei. In einer sol­chen Situa­ti­on ein­zu­for­dern, dass die tür­ki­sche Regie­rung die Men­schen­rech­te ein­hal­ten sol­le, mag zwar berech­tigt sein, wird von Anka­ra aber nur als Pro­vo­ka­ti­on auf­ge­fasst werden.

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