Syrien befindet sich im Bürgerkrieg

Nach 15 Mona­ten des Kon­flikts in Syri­en sind bereits zehn­tau­sen­de Tote zu bekla­gen – und ein Ende ist nicht in Sicht. In Anbe­tracht der gewalt­sa­men Reak­ti­on des Assad-Regimes auf die Pro­tes­te im eige­nen Land und die rasch anstei­gen­de Anzahl der Toten hät­te man wahr­schein­lich bereits nach weni­gen Mona­ten von einem offen aus­ge­tra­ge­nen Bür­ger­krieg spre­chen kön­nen. Geän­dert hät­te es an der Situa­ti­on aller­dings wenig. Das mag auch Her­vé Lad­sous gedacht haben, der Unter­ge­neral­se­kre­tär für Peace­kee­ping-Ope­ra­tio­nen der Ver­ein­ten Natio­nen, als er die Situa­ti­on als Bür­ger­krieg bezeich­ne­te.

“Yes, I think we can say that,” U.N. Under-Secre­ta­ry-Gene­ral for Peace­kee­ping Ope­ra­ti­ons Her­ve Lad­sous said when asked if the Syri­an cri­sis could now be cha­rac­te­ri­zed as a civil war. “Cle­ar­ly what is hap­pe­ning is that the govern­ment of Syria lost some lar­ge chunks of ter­ri­to­ry in seve­ral cities to the oppo­si­ti­on and wants to ret­a­ke con­trol of the­se are­as,” he said.

Her­vé Ladsous

Obgleich Lad­sous in die­sem Zusam­men­hang nur das Offen­sicht­li­che fest­ge­stellt hat, ist die Rea­li­tät nicht so ein­fach. So ver­öf­fent­lich­te bei­spiels­wei­se das syri­sche Außen­mi­nis­te­ri­um ein State­ment, in dem die­se Äuße­run­gen Lad­sous’ als „nicht mit der Rea­li­tät in Ein­klang ste­hend“ bezeich­net wur­den. Was in Syri­en pas­sie­re sei ein Krieg gegen ter­ro­ris­ti­sche Grup­pen, die sich gegen die Zukunft der syri­schen Bevöl­ke­rung ver­schwö­ren wür­den. Auch der Gene­ral­se­kre­tär selbst rela­ti­vier­te Lad­sous’ Aus­sa­gen umge­hend. Der Gene­ral­se­kre­tär, so heißt es in einem Pres­se­brie­fing, wer­de den Kon­flikt in Syri­en nicht charakterisieren.

Mehr als Semantik

Der Grund aus dem Syri­en sich beharr­lich wei­gert, die­sen Kon­flikt als Bür­ger­krieg zu bezeich­nen, ist nicht nur der eige­ne Nar­ra­tiv, der „Kampf gegen Ter­ro­ris­ten“. Es geht vor allem dar­um, dass im Fall eines be­waffneten Kon­flikts die Par­tei­en der Gen­fer Kon­ven­ti­on unter­lie­gen wür­den, was eine Ver­fol­gung von Kriegs­ver­bre­chen grund­sätz­lich ermög­li­chen wür­de. Han­delt es sich bei die­sem Kon­flikt jedoch nach nicht um einen Bür­ger­krieg, son­dern bei­spiels­wei­se um einen bewaff­ne­ten Auf­stand, hät­ten die Kämp­fer nicht den­sel­ben Anspruch auf Schutz unter der Gen­fer Kon­ven­ti­on wie im Fal­le eines Kriegs.

Nichts­des­to­trotz eska­lier­te die Gewalt in Syri­en zuletzt der­art, dass die Beob­ach­ter­mis­si­on der Ver­ein­ten Natio­nen selbst unter­bro­chen wur­de. UNSMIS habe nicht mehr die Mög­lich­keit, zu beob­ach­ten, zu veri­fi­zie­ren, zu berich­ten oder zu assis­tie­ren, so der Force Com­man­der Gene­ral Robert Mood in einem State­ment. Die Mis­si­on selbst ist zeit­lich befris­tet, den­noch wer­de eine Wie­der­auf­nah­me der Akti­vi­tä­ten täg­lich geprüft. Dies vor dem Hin­ter­grund, dass der Frie­dens­plan des UN-Son­der­ge­sand­ten Kofi Annan als geschei­tert anzu­se­hen ist. Der vor­ge­schla­ge­ne Waf­fen­still­stand ist bereits geschei­tert, sowohl an der Regie­rung als auch an der Frei­en Syri­schen Armee.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert